Wann braucht man einen extra Zähler für die Wärmepumpe und wann Smart Meter und/oder Wärmemengenzähler?
Die Wärmepumpe versorgt Ihr Haus mit Umweltwärme. Damit das funktioniert, muss jedoch ein zentraler Bestandteil der Wärmepumpe, der Verdichter oder Kompressor, mit elektrischer Energie versorgt werden. Viele stellen sich die Frage, ob für den Betrieb der Wärmepumpe ein separater Zähler erforderlich beziehungsweise vorgeschrieben ist.
Ferner kursiert im Zusammenhang mit Stromzähler und Wärmepumpe zunehmend das Stichwort Smart Meter. Was ist ein Smart Meter und wann ist seine Installation notwendig, damit den Stromverbrauch der Wärmepumpe ein eigener Zähler erfassen kann?
Außerdem kann es sein, dass ein Wärmemengenzähler für die Wärmepumpe montiert werden muss. Wann ist das der Fall? Hier geben wir Antworten auf alle diese Fragen.
Ihr Erkennungszeichen ist eine einzelne oder doppelte Drehscheibe hinter einem Sichtfenster am Gehäuse. Theoretisch kann der Verbrauch der Wärmepumpe nicht nur durch einen Eintarifzähler, sondern auch durch einen Zweitarifzähler mit doppelter Drehscheibe erfasst werden. Letzterer hat den Vorteil, dass in Kombination mit einer Zeitschaltuhr die Erfassung des Stromverbrauchs abhängig von den jeweils gültigen Tageszeit-Tarifen möglich ist.
Separate analoge Zähler kommen für die Wärmepumpe als Eintarifzähler oder Zweitarifzähler nicht mehr infrage, da ihr Neueinbau nach EU-Recht mittlerweile untersagt ist. Wird kein separater Stromzähler für die Wärmepumpe benötigt, kann ein vorhandener analoger Zähler in einigen Fällen weiter verwendet werden.
Im Unterschied zu analogen Stromzählern haben sie eine digitale Anzeige, auf der der aktuelle Stromverbrauch sowie weitere Informationen ablesbar sind. Prinzipiell kommen sie auch für die Wärmepumpe als Zähler infrage. Daher gibt es sie unter anderem für die Wärmepumpe als Eintarifzähler oder Zweitarifzähler.
Auch bei ihnen handelt es sich um digitale Stromzähler. Für die Wärmepumpe sind diese Zähler inzwischen Standard. Sie unterscheiden sich nämlich nicht nur durch die Anzeige von analogen Stromzählern. Über einen sogenannten Gateway können sie überdies Kontakt mit ihrer Umwelt aufnehmen. Damit ist es möglich, den Stromzähler der Wärmepumpe aus der Ferne abzufragen sowie unterschiedliche Tarife zu erfassen. Auch kann ein Smart Meter Ihren Stromverbrauch analysieren sowie automatisch an Ihren Energieversorger übermitteln.
Eine Erweiterung des Smart Meters stellt die sogenannte Steuerbox dar. Sie kann über eine Fernsteuerung bestimmte Verbraucher am Smart Meter wie die Wärmepumpe abhängig von der Verfügbarkeitslage mit Elektrizität versorgen. Wahrscheinlich wird es ab 2026 dafür variable Stromtarife mit Preisen geben, die bei Überkapazitäten bis auf Null sinken können.
Zu dem Stromzähler für die Wärmepumpe kann ein eigener Zähler kommen, der die erzeugte Wärmeenergie misst. Dabei handelt es sich um einen Wärmemengenzähler. Wenn Sie nun den Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe in Beziehung zur gewonnenen Menge an Wärmeenergie setzen, erhalten Sie die Jahresarbeitszahl und damit Aufschluss über die Effizienz Ihrer Wärmepumpe.
Prinzipiell ist für den Betrieb einer Wärmepumpe ein zweiter Zähler nicht notwendig. Er wirkt sich weder auf die Funktionsweise des Gerätes aus noch ist er gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings können Sie in der Regel den Strom für die Wärmepumpe günstiger erhalten – einen sogenannten Wärmepumpenstrom-Tarif. das ist natürlich nur möglich, wenn der Stromverbrauch der Wärmepumpe über einen eigenen Zähler separat gemessen wird. Außerdem benötigen Sie einen extra Zähler für die Wärmepumpe, wenn Sie Fördermittel in Anspruch nehmen.
Allerdings muss man bei Wärmepumpenstrom Sperrzeiten leben: Energieversorgern ist es möglich, die Stromversorgung für maximal drei Perioden von jeweils zwei Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden zu unterbrechen. Zwischen zwei dieser Sperrzeiten muss die Zeit, in der die Stromversorgung unterbrochen ist, mindestens so lang sein wie die vorangegangene Sperrzeit.
Nach und nach sollen alle Stromzähler durch Smart Meter ersetzt werden. Aktuell sind sie für Haushalte Pflicht, deren Stromverbrauch über 6.000 kWh im Jahr liegt. Ein Smart Meter ist für die Wärmepumpe auch dann erforderlich, wenn eine Steuerung durch den Netzbetreiber vorgesehen ist. Dann sollte es ein Modell mit Steuerbox sein. Die Bewilligung von Fördermitteln ist meist auch davon abhängig.
Auch Wärmemengenzähler sind für eine Wärmepumpe nicht vorgeschrieben. Förderfähig sind Wärmepumpen jedoch erst ab einer gewissen Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie ergibt sich aus der Wärmeleistung der Wärmepumpe, geteilt durch ihren Stromverbrauch. Im Altbau muss die JAZ je nach Wärmepumpe mindestens 3,5 oder 3,8 betragen und im Neubau 4,5. Um die von der Wärmepumpe erzeugte Wärmemenge zu messen, benötigen Sie einen oder mehrere Wärmemengenzähler. Selbstverständlich ist dann ebenfalls für die Wärmepumpe ein eigener Zähler zu integrieren.