CO2-Abgabe auch für Vermieter - Ist es jetzt Zeit, über eine Wärmepumpe nachzudenken?
Seit 2021 wird von Mietern, die mit Öl oder Erdgas heizen, eine zusätzliche CO2-Abgabe erhoben. Ab dem 01.01.2023 aber tragen diese CO2-Steuer Vermieter und Mieter gemeinsam. Die Mehrkosten, die dem Vermieter dadurch entstehen, kann er nicht über eine Erhöhung der Wohnungsmiete an die Mieter weitergeben. Allerdings gilt bei der Berechnung der CO2-Abgabe für den Vermieter ein Stufenmodell: Je weniger CO2-Emissionen pro Quadratmeter anfallen, desto mehr übernehmen die Mieter. Umso geringer ist dafür der prozentuale Anteil an der CO2-Steuer für den Vermieter.
Bereits bei ihrer Einführung schon wurde hervorgehoben, dass die CO2-Steuer durch eine Wärmepumpe anstelle einer Erdgas- oder Ölheizung vermieden werden kann. Das Argument zog bis dato hauptsächlich bei selbstgenutztem Wohneigentum. Jetzt greift die CO2-Steuer auf die Heizung auch dem Vermieter in die Tasche. Aber ist die Umrüstung auf eine Wärmepumpe auch für ihn eine sinnvolle Lösung?
Unabhängig davon, ob es um die CO2-Steuer für Mieter oder Vermieter geht, wird die Belastung in den kommenden Jahren kontinuierlich steigen. Aktuell beträgt sie 40 Euro pro Tonne CO2 oder 13,74 (brutto) Cent je Liter Heizöl beziehungsweise 0,97 (brutto) Cent für die Kilowattstunde aus Erdgas. Schon 2025 werden es aber 55 Euro je Tonne beziehungsweise 17,52 ct/l oder 1,19 ct/kWh sein.
Hinzu kommt, dass es bei Wohnungen mit sehr ungünstiger Energiebilanz für Eigentümer besonders teuer wird. Ganze 95 % der CO2-Abgabe leistet beispielsweise der Vermieter, wenn mehr als 52 Kilogramm CO2 je Quadratmeter anfallen. Der Mieter ist dann nur mit 5 % beteiligt. Sind es andererseits nur 12 bis 17 Kilogramm CO2 pro Quadratmeter, befinden sich nur 10 % der CO2-Steuer auf der Vermieter- und 90 % auf der Mieterseite. Liegt der Ausstoß unter 12 Kilogramm CO2, braucht der Vermieter gar keinen Anteil zu übernehmen.
Konkret bedeutet das für eine 100-Quadratmeter-Wohnung mit Ölheizung bei durchschnittlichem Verbrauch und höchster Beteiligungs-Stufe eine CO2-Abgabe für den Vermieter von 122,74 Euro in 2023. Sie wird bis 2026 auf 224,81 steigen. In diesem Falle kommen bis 2032 aufgrund der CO2-Steuer durch die Heizung beim Vermieter Zusatzkosten von 2.030,28 Euro pro Wohnung zusammen. Sind in einem Mehrfamilienhaus acht Wohneinheiten vorhanden, summiert sich das auf 16.242,24 Euro.
Bei der Nutzung einer Wärmepumpe allerdings fällt keine CO2-Steuer für Mieter oder Vermieter an. Das Prinzip einer Wärmepumpe beruht darauf, eine möglichst geringe Menge an Antriebsenergie in der Regel aus Strom zu nutzen, um eine möglichst hohe Menge an Umweltenergie zum Heizen zu gewinnen. Idealer Weise reicht ein Kilowatt Strom für eine Heizleistung von vier Kilowatt aus. Das verringert die Heizkosten enorm. Durchschnittlich liegen sie mit einer Wärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung um etwa 39 % niedriger.
Dabei gilt jedoch, dass allein aufgrund der Einsparung der CO2-Abgabe ein Vermieter keine Umrüstung auf eine Wärmepumpe finanzieren kann. Auch werden im Altbau oft weitere Investitionen erforderlich, um einen wirtschaftlichen Betrieb der Wärmepumpe zu ermöglichen.
Dennoch ist diese Möglichkeit überlegenswert. Die Installation einer Wärmepumpe sowie weitere Energieeffizienzmaßnahmen werden nämlich durch umfangreiche Förderprogramme unterstützt. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Fördersätze von bis zu 40 % möglich. Ferner gibt es häufig auf Landes- und Kommunalebene weitere Unterstützungsmöglichkeiten. Selbst einige Energieversorger haben eigene Förderprogramme im Angebot.
Dazu kommt, dass anders als beim Anteil an der CO2-Steuer die Wärmepumpe als Möglichkeit zur Verbesserungen der Energieeffizienz eine Modernisierungsmaßnahme darstellt. Sie rechtfertigt eine Mieterhöhung. Zudem fällt die CO2-Abgabe nicht nur für den Vermieter weg. Auch die Mieter brauchen sie nicht mehr zu leisten und profitieren überdies neben der Umwelt durch ein effizienteres Heizsystem.