Durch die höhere Anzahl an Mietparteien und/oder Eigentümern der Wohneinheiten ist der Betrieb einer Solaranlage in einem Mehrfamilienhaus komplexer als in einem Einfamilienhaus. Dabei sind verschiedene Dinge zu beachten, die sowohl technische als auch organisatorische und finanzielle Aspekte betreffen und im Folgenden kurz beschrieben werden.
Für die Installation von Photovoltaikanlagen an bzw. auf Gebäuden stehen drei Systeme zur Verfügung: Aufdach-, Indach- und Fassadenanlagen.
Übrigens: Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, kleinere Photovoltaikanlagen in den Wohnraum zu integrieren, zum Beispiel in Form von sogenannten Balkonmodulen. Diese lassen sich ohne großen Aufwand auf dem Balkon installieren, sodass der mit ihnen erzeugte Strom direkt im Haushalt genutzt werden kann. Allerdings ist die Leistung dieser Balkonanlagen begrenzt und reicht in der Regel nicht aus, um den gesamten Strombedarf eines Haushalts zu decken.
Bei der Organisation einer Photovoltaikanlage in einem Mehrfamilienhaus ist es zunächst wichtig zu unterscheiden, ob es sich bei den Wohneinheiten um Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen handelt. Bei Eigentumswohnungen sind die Kosten für jeden Eigentümer geringer, ebenso das Risiko der Investition. Allerdings müssen sich alle Eigentümer über die Organisation (z. B. welches Betriebsmodell realisiert werden soll) und die einzelnen Schritte der Planung, Installation und Inbetriebnahme einigen. Letzteres entfällt, wenn das Mehrfamilienhaus nur einem Eigentümer gehört, der die Wohneinheiten an verschiedene Parteien vermietet. Dafür liegt aber auch die Verantwortung nur bei ihm, ebenso wie das (finanzielle) Risiko.
Bei einer Solaranlage im Mehrfamilienhaus sind verschiedene Betriebsmodelle möglich:
Die Kosten für die einzelnen Komponenten und die Montage der Solaranlage in einem Mehrfamilienhaus unterscheiden sich von einem Einfamilienhaus kaum, entscheidend ist hier in erster Linie die Größe der Anlage. Aufgrund der höheren Anzahl an Verbrauchern kann jedoch - je nach Betriebsmodell - die Montage einzelner Einspeisezähler oder Wechselrichter erforderlich sein. Diese kann die Gesamtkosten erhöhen. Wichtig ist, dass jede Mietpartei einen separaten Stromkreis hat. Als grobe Orientierung: Eine PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit 10 Parteien kostet (inklusive Montage) etwa 50.000 Euro.
Auch eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus ist förderfähig. Entsprechende Förderanträge können von allen Eigentümern der Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus bei der Stadt München gestellt werden. Dazu gehören nicht nur Privatpersonen, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen und was Sie sonst noch beachten müssen, ist dem Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) zu entnehmen.
Ähnlich wie bei der Planung und Installation einer PV-Anlage in einem Einfamilienhaus sind auch bei einem Mehrfamilienhaus verschiedene Schritte zu beachten und - im Falle mehrerer Eigentümer - abzustimmen. Dies beginnt bei der Einholung der Genehmigungen (falls erforderlich) und reicht über die Auswahl der Fachbetriebe, die mit der Installation betraut werden, bis hin zur Finanzierung der Anlage. Bei all dem müssen selbstverständlich die städtischen Richtlinien eingehalten werden.
Bei der Umsetzung von Photovoltaik-Projekten in Mehrfamilienhäusern ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Mietern und Vermietern von großer Bedeutung. Mieter haben immer eine freie Stromanbieterwahl und sind nicht dazu gezwungen, das Angebot des Vermieters anzunehmen. Eine eigene Photovoltaikanlage bringt jedoch einige Vorteile mit sich, von denen auch die Mieter profitieren können.
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Die Investitionskosten für eine gemeinschaftlich genutzte PV-Anlage können bei Bestandsimmobilien auf die Miete umgelegt werden, gleiches gilt für die laufenden Kosten für Wartung und Versicherung.
Die Abrechnung von Photovoltaik im Mehrfamilienhaus hängt davon ab, welches Betriebsmodell genutzt wird. Am einfachsten ist hier das Modell der Allgemeinstromversorgung, bei dem nur die gemeinschaftlich genutzten Bereiche mit dem Solarstrom versorgt werden, wodurch die Nebenkosten der Mieter sinken. Komplizierter wird es bei dem Mieterstrom-Modell, bei dem die Menge des in das Hausnetz eingespeisten Stroms mit dem jeweils genutzten Stroms verrechnet werden muss. Neben dem Eigenverbrauch kommt es hierbei auch auf die Art der eingesetzten Zählermodelle an.
Bei einer PV-Anlage in einem Mehrfamilienhaus ist der Zähler etwas komplizierter als in einem Einfamilienhaus. Denn außer den Stromzählern für jede Mietpartei müssen noch weitere Zähler installiert werden:
Der Anteil an Eigenverbrauch (sofern vorgesehen) ist in Mehrfamilienhäusern höher als in Einfamilienhäusern. Denn da es mehrere Mietparteien gibt, verteilen sich die Verbrauchszeiten über den Tag hinweg gleichmäßiger. Eine höhere Eigenverbrauchsquote schlägt sich in geringeren Stromkosten nieder, da nur wenig (teurerer) Strom aus dem öffentlichen Stromnetz benötigt wird.
Eine Photovoltaikanlage im Mehrfamilienhaus bringt einige Vorteile mit sich: Die Eigentümer bzw. Vermieter und Mieter teilen sich die Investitionskosten, die damit pro Haushalt kleiner ausfallen, profitieren aber gemeinsam von dem selbst erzeugten Strom. Da mehrere Parteien den produzierten Strom nutzen, gibt es kaum Überkapazitäten. Eine staatliche Förderung von Mieterstrom ist aber auch möglich. Zudem leistet eine Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus nicht nur einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, sondern wertet auch die Immobilie selbst auf.
Allerdings ist bei der Installation einer PV-Anlage im Mehrfamilienhaus der bürokratische Aufwand höher als in einem Einfamilienhaus. Und wenn es mehrere Eigentümer gibt, kann sich die Absprache / Einigung über die Realisierung eines bestimmten Betriebsmodells als schwierig herausstellen und einige Zeit und Mühe in Anspruch nehmen.
Ja, auch in Mehrfamilienhäusern lohnt sich in der Regel der Einsatz einer Photovoltaikanlage, sofern die allgemeinen Voraussetzungen für eine rentable PV-Anlage erfüllt sind. Die Mieter können von niedrigeren Stromkosten profitieren und gleichzeitig zum Ausbau der erneuerbaren Energien und damit auch zum Klimaschutz beitragen. Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zur Abrechnung ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Parteien und dem Vermieter.