Die Installation einer Solaranlage ist mit einer beträchtlichen Investition verbunden. Viele Vermieter fragen sich daher, wie sie die Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen können. Nach welchen Konzepten können Sie hier vorgehen? Welche Vor- und Nachteile sind mit einer Solaranlage verbunden? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Welche Auswirkungen kann die Umlage auf die Mieter haben und welche Vorteile können Sie nutzen?
Zu den möglichen Vorteilen einer Solaranlage gehört nicht nur, dass sich viele Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen lassen. Das Gebäude erfährt überdies einen Wertzuwachs. Auch für Mieter wird die Wohnung interessanter. Die vorhandene PV-Anlage gilt zudem bei einer eventuellen Veräußerung als starkes Verkaufsargument. Im Falle einer Eigentümergemeinschaft kommt hinzu, dass sich die Kosten für den Einzelnen bei vollem Nutzen in Grenzen halten. Außerdem leisten Sie mit einer Solaranlage einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz und der erzeugte Strom kann insbesondere bei Mehrfamilienhäusern zu einem sehr hohen Prozentsatz im Gebäude genutzt werden.
Andererseits sind bei einer Photovoltaikanlage auch einige Nachteile zu bedenken. Für ein Mehrfamilienhaus ist sie mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Zudem müssen Sie sehr genau unterscheiden, welche Kosten der Solaranlage Sie auf die Mieter umlegen können und wie Sie dabei vorgehen.
Bei den Kosten, die Sie für die Solaranlage auf die Mieter umlegen können, sind folgende Regelungen wesentlich. Laut § 559 BGB können Sie jährlich bis zu 11 % der investierten Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen, da es sich dabei um eine Modernisierungsmaßnahme zur nachhaltigen Einsparung von nicht erneuerbarer Energie handelt.
Auf der einen Seite steigen natürlich die Mieten und Nebenkosten, wenn Sie die Modernisierungsmaßnahme sowie einige laufende Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen. Auf der anderen Seite aber profitieren die Mieter davon, dass sie im günstigsten Falle bis zu 80 % ihres Strombedarfs durch umweltfreundlichen und obendrein günstigen Solarstrom decken können. Zumindest ein Teil der Mehrkosten durch die PV-Anlage dürfte also durch Kosteneinsparungen beim Stromverbrauch aufgefangen werden.
Neben der Möglichkeit, Kosten für die Photovoltaik auf die Mieter umlegen zu können, stehen Ihnen verschiedene Förder-Alternativen offen. Das betrifft einerseits staatliche Programme, die wir in unserem Beitrag über das Mieterstrommodell genauer erläutern. Des Weiteren gibt es für PV-Anlagen in München kommunale Fördermöglichkeiten, über die Sie hier Näheres erfahren kommunale PV-Förderung München.