Wer den Ausbau der erneuerbaren Energien mit einer eigenen Photovoltaikanlage in München unterstützt, tut etwas Gutes für das Klima und den eigenen Geldbeutel. Denn sowohl die Eigennutzung des selbst erzeugten grünen Solarstroms als auch seine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz zahlen sich aus. Doch bei der Inbetriebnahme der Solarstromanlage sind einige Dinge zu beachten, unter anderem die Meldepflicht für Photovoltaikanlagen. Was Sie bezüglich der Anmeldung von Photovoltaik in München wissen müssen, haben wir hier für Sie kompakt zusammengefasst.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besteht eine Meldepflicht für Photovoltaikanlagen in Deutschland. Das bedeutet, dass neu installierte Photovoltaikanlagen bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde angemeldet bzw. im sogenannten Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden müssen.
Das Marktstammdatenregister wurde zum 31. Januar 2019 eingeführt. Darin aufgelistet sind alle Betreiber von Strom- und Gasnetzen, aber auch die Eigentümer von privaten Stromerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen.
Hinweis: Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind sogenannte Inselanlagen. Hierbei handelt es sich um Anlagen, die nicht mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sind und nur der Eigenversorgung dienen.
Alle wichtigen Formulare, die Sie für die Anmeldung bzw. Registrierung der Photovoltaikanlage in München benötigen, finden Sie auf der Homepage von SWM, einem Unternehmen der Stadtwerke München, zum Download. Drucken Sie sich die jeweiligen Formulare aus und senden Sie sie ausgefüllt zurück.
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Anschluss der Anlage an das Stromnetz stellen. Nach einer (in manchen Fällen erforderlichen) Netzverträglichkeitsprüfung kann die Inbetriebnahme durch ein Installationsunternehmen erfolgen, die protokolliert wird. Dieses Protokoll übermitteln Sie zusammen mit der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur an den Netzbetreiber, um die Einspeisevergütung zu erhalten.
Hinweis: Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur kann auch direkt über deren Website erfolgen. Wichtig hierfür sind Angaben über den Standort und die technischen Daten (vor allem die Nennleistung) der Photovoltaikanlage, außerdem müssen die Kontaktdaten des Betreibers hinterlegt werden.
Für die Anmeldung gibt es eine Frist: Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Anmeldung Ihrer Photovoltaikanlage in München innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme vorzunehmen. Wird diese Frist verpasst, kann ein Bußgeld verhängt werden. Außerdem droht der Verlust der Einspeisevergütung.
Tipp: Im Idealfall sollten Sie Ihre Photovoltaikanlage in München einige Tage vor der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eintragen lassen. So erhalten Sie Ihre Einspeisevergütung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Sie müssen die Registrierung nicht persönlich erledigen, Sie können auch eine andere Person hierzu bevollmächtigen. Das kann ein Familienangehöriger oder aber das Unternehmen sein, das Ihre Anlage installiert hat. Allerdings muss sich der Betreiber selbst bei der Bundesnetzagentur registrieren.
Wichtig: Auch Erweiterungen von bestehenden Solarstromanlagen (beispielsweise durch zusätzliche oder leistungsstärkere Panels) müssen registriert werden. Das Gleiche gilt für den Betrieb von Batteriespeichern.
Die Registrierung der Solarstromanlage über die Stadtwerke München ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren oder andere Kosten für Sie an.
Mit der Anmeldung der Photovoltaikanlage in München wird diese in das öffentlich einsehbare Marktstammdatenregister (MaStR) aufgenommen. Eine Eintragung im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung für die Zahlung der Einspeisevergütung. Mit anderen Worten: Ohne Registereintrag erhalten Sie keine Einspeisevergütung. Deshalb sollten Sie die Anmeldung möglichst zeitnah und sorgfältig durchführen.