Erfahren Sie, wie die kommunale Wärmeplanung in Berg am Laim Gebäudebesitzern hilft, zukunftssichere Heizungssysteme zu wählen. Unser Beitrag bietet einen umfassenden Überblick über die kommunale Wärmeplanung in Berg am Laim, erklärt die Fristen für die Umsetzung und zeigt Förderprogramme für den Heizungstausch auf.
Gebäudebesitzer in München Berg am Laim stehen vor der Herausforderung, herauszufinden, welches Heizungssystem für sie in Zukunft in Frage kommt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen helfen, diese Frage zu beantworten, indem wir die kommunale Wärmeplanung in Berg am Laim vorstellen und Ihnen einen Überblick über die aktuellen Gegebenheiten und zukünftigen Entwicklungen geben.
Kommunen sind in Deutschland per Gesetz dazu verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung in den kommenden Jahren zu erstellen und zu beschließen (ausführliche Infos dazu in unserem Blogbeitrag "Was ist die kommunale Wärmeplanung und welche Fristen gibt es?"). In München und somit logischerweise auch in Berg am Laim liegt die kommunale Wärmeplanung jetzt schon vor (die Karte ist weiter unten in diesem Beitrag).
Im nächsten Schritt haben die Bürger in Berg am Laim die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Beteiligung zum Wärmeplan zu äußern. Nach dieser Phase wird der Münchner Wärmeplan endgültig verabschiedet. Wichtig: Erst dann tritt die 65-Prozent-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft (mehr dazu weiter unten).
Die kommunale Wärmeplanung in Berg am Laim, wie in anderen Stadtteilen, ist in zwei wesentlichen Schritten erfolgt:
In Berg am Laim wird heute zu großen Teilen mit Erdgas und Fernwärme geheizt.
Folgende Karte zeigt die geplanten Eignungsgebiete und idealen Wärmeversorgungsarten im Stadtteil Berg am Laim. Diese Karte ist eine wichtige Grundlage für Gebäudebesitzer und Planer, um die zukünftige Wärmeversorgung in Berg am Laim zu verstehen und entsprechend zu planen.
Die Stadt München hat für Berg am Laim verschiedene Wärmeversorgungsstrategien entwickelt, die auf den lokalen Gegebenheiten basieren. Die Karte hebt sieben Kategorien hervor:
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden verschiedene Technologien und Lösungen vorgeschlagen, die in den jeweiligen Eignungsgebieten implementiert werden sollen:
Die kommunale Wärmeplanung bietet spezifische Empfehlungen für verschiedene Quartiere und große Straßen in Berg am Laim. Hier einige Beispiele:
Generell muss berücksichtigt werden, dass der Umgriff der Erschließungsgebiete nicht verbindlich festgesetzt ist. Durch die stetige Weiterentwicklung der Planung können sich die Grenzen der Gebiete auch in Zukunft noch leicht verändern.
Die 65-Prozent-Regelung des GEG tritt erst dann in Kraft, wenn der kommunale Wärmeplan formal beschlossen wurde. In München ist dies bisher noch nicht der Fall, da aktuell noch die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung läuft. Der Beschluss der Wärmesatzung durch den Münchner Stadtrat ist für September 2024 geplant.
In Berg am Laim gibt es mehrere verschiedene Eignungsgebiete, die jeweils spezifische Empfehlungen und Zeitpläne haben:
In diesem Fall greift die spezielle Übergangsfrist des GEG für den Anschluss an ein Wärmenetz. Danach können Gebäudeeigentümer bis zum Anschluss an ein Wärmenetz weiterhin eine Heizung einbauen, die die 65%-EE-Vorgabe aus dem GEG nicht erfüllt. Voraussetzung dafür ist u. a., dass der Gebäudeeigentümer einen Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber über die Lieferung von mindestens 65%-EE-Wärme sowie zum Anschluss an ein Wärmenetz nachweist, auf dessen Basis er ab dem Zeitpunkt des Anschlusses an das Wärmenetz, spätestens innerhalb von zehn Jahren nach Vertragsschluss, beliefert wird.
Durch den Austausch von Heizungen entsteht mittlerweile in vielen Kommunen deutschlandweit eine Art Gebrauchtwarenbörse von Heizungen, bei der man vorübergehend Wärmepumpen, Erdgasheizungen oder Kombinationslösungen ausleihen kann, bis man an das kommunale Wärmenetz angeschlossen ist.
Am besten ist es, seine Kommune oder die Stadtwerke in solchen Fällen zu kontaktieren.
Generell muss berücksichtigt werden, dass der Umgriff der Erschließungsgebiete nicht verbindlich festgesetzt ist. Durch die stetige Weiterentwicklung der Planung können sich die Grenzen der Gebiete auch in Zukunft noch leicht verändern. Solche Veränderungen werden entsprechend im Wärmeplan und im Wärmenetzportal der Stadtwerke München veröffentlicht.
Die Heizungsförderung in München besteht aus zwei Hauptkomponenten: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem städtischen Förderprogramm Klimaschutz Gebäude (FKG), die beide maßgebliche finanzielle Unterstützung für den Austausch von Heizsystemen bereitstellen. Ausführliche Infos dazu gibt es in unserem Blogbeitrag "Förderprogramme für den Heizungstausch in München."
Die kommunale Wärmeplanung in München bietet Gebäudebesitzern in Berg am Laim eine verlässliche Grundlage für zukunftssichere Heizsystementscheidungen, reduziert durch die Förderung erneuerbarer Energien signifikant die CO2-Emissionen und verbessert durch die Vernetzung verschiedener Systeme die Gesamteffizienz der Wärmeversorgung. Weitere Informationen finden Sie in unserem ausführlichen Blogbeitrag.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung für Berg am Laim zeichnen sich zwei Heizungssysteme als besonders zukunftssicher und voraussichtlich am weitesten verbreitet ab: Fernwärme und Grundwasser-Wärmepumpen.
Durch die klare Fokussierung auf diese Heizungssysteme stellt die kommunale Wärmeplanung sicher, dass Berg am Laim eine verlässliche und nachhaltige Wärmeversorgung hat, die den zukünftigen Anforderungen gerecht wird. Gebäudebesitzer sollten sich anhand dieser Informationen orientieren, um die bestmögliche Heizlösung für ihre Immobilie zu finden und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Wärmeversorgung in München zu leisten.