Das Thema Heizkostenabrechnung einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus ist tatsächlich ein komplexes Thema, das fallweise zu beantworten ist. Im Folgenden beantwortet Rechtsanwalt Carsten Müller-Oehring, Geschäftsführer Grundsatzfragen und Recht beim Zentralverband Sanitär Heizung Klima, die wichtigsten Fragen zur Abrechnung.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für genauere Informationen sollten Sie einen Anwalt oder spezialisierten Immobilienverwalter konsultieren.
Beim Einbau von Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern stellt sich häufig die Frage, wie Heizkostenabrechnung funktioniert:
Rechtsanwalt Carsten Müller-Oehring: Grundsätzlich kann die Abrechnung bei einer Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus mit oder ohne verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erfolgen, da gemäß § 11 Nr. 3 HeizkostenV für die Wärme- und Warmwasserabrechnung auf die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung verzichtet werden kann.
Der genaue Wortlaut: "Soweit sich (Anm.: die Pflicht zur Verbrauchsmessung und zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung) auf die Versorgung von Wärme bezieht, sind sie nicht anzuwenden (…) auf Räume in Gebäuden, die überwiegend versorgt werden mit Wärme (…) aus Wärmepumpen (…)."
Rechtsanwalt Carsten Müller-Oehring: Ein Gebäude wird überwiegend mit Wärme aus regenerativen Quellen versorgt, wenn dies zu mehr als 50 Prozent geschieht.
Rechtsanwalt Carsten Müller-Oehring: Im Fall, dass ein Gebäude überwiegend mit einer Wärmepumpe versorgt wird, bietet sich die Vereinbarung einer Warmmiete oder eine Pauschale auf Basis der Wohnfläche an.
Rechtsanwalt Carsten Müller-Oehring: Ohne Pflicht zur Verbrauchserfassung sind keine entsprechenden Verbrauchserfassungsgeräte erforderlich. Auch muss sich der Vermieter nicht an die in der HeizkostenV vorgesehenen Vorgaben zur Verteilung der Heizkosten halten.
Die eingesparten Kosten können dafür sorgen, dass man als Vermieter eine höhere Kaltmiete verlangen kann, ohne dass sich die Warmmiete gegenüber dem Wettbewerb auf dem Wohnungsmarkt erhöht.
Anmerkung: Etwas kompliziert kann sich in der Praxis der Nachweis bzw. die Berechnung gestalten (sowohl beim Einbau im Neubau als auch beim Einbau einer Wärmepumpe bei Bestandgebäuden), ob tatsächlich die Wärmepumpe überwiegend heizt. Vor allem wenn hybride Systeme zum Einsatz kommen, z.B. eine Gas-Hybridheizung mit Wärmepumpe
Wer in so einem Fall auf Nummer sicher gehen will, sollte doch auf das Modell der Verbrauchsmessung setzen, um eine rechtssichere Abrechnung zu gewährleisten.