Für die Installation einer Grundwasserwärmepumpe ist München geradezu prädestiniert. Während der Einsatz in vielen Teilen Deutschlands nicht möglich ist, herrschen in der bayerischen Landeshauptstadt hervorragende Bedingungen. Der Grundwasserstand im Münchener Stadtgebiet liegt in der Regel zwischen 5 und 17 m, im Umland kann er vielfach sogar bei lediglich 3 m liegen. Weiterhin sind in München keine Wasserschutzgebiete vorhanden, die eine Installation der Grundwasserwärmepumpe in München verhindern würden. Das Münchener Trinkwasser kommt aus den Alpen, hinsichtlich dieser Aspekte steht der Nutzung von Grundwasser für eine Wärmepumpe in München somit nichts im Weg.
Da es in München eine Vielzahl von Mehrfamilienhäusern gibt, ist diese Frage durchaus berechtigt. Grundwasser ist ein hervorragender Wärmespeicher und weist während des gesamten Jahres konstante Temperaturen von rund 8 bis 12 Grad auf. Grundwasserwärmepumpen bieten einen hohen Wirkungsgrad und arbeiten sehr effizient, sie eignen sich daher gleichermaßen für Ein- und Mehrfamilienhäuser. Lesen Sie zu diesem Thema bitte auch unseren ausführlichen Blogbeitrag Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.
Der vergleichsweise geringe Flächenbedarf ist ein entscheidender Vorteil, die Brunnen können beispielsweise im Innenhof installiert werden. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass der Saugbrunnen in Fließrichtung des Grundwassers vor dem Schluckbrunnen steht und zwischen den beiden Brunnen ein Abstand von mindestens 15 m eingehalten wird.
Wenn Sie sich für eine Grundwasserwärmepumpe entscheiden, profitieren Sie von entscheidenden Vorteilen:
Es gibt auch ein paar Nachteile zu beachten:
Zwar sind die Kosten für die Installation vergleichsweise hoch, dafür bietet die Grundwasserwärmepumpe allerdings auch einen hohen Wirkungsgrad und hervorragende Effizienz.
Ehe Sie mit den Bohrungen beginnen dürfen, müssen Sie zunächst eine wasserrechtliche Genehmigung beantragen, da die Entnahme von Grundwasser für die Wärmepumpe in München bzw. in ganz Bayern einen erlaubnispflichtigen Benutzungstatbestand gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG darstellen. Der Antrag ist beim zuständigen Landratsamt zu stellen. Laut § 49 WHG, Art. 30 BayWG sind Bohrungen für eine Grundwasserwärmepumpe grundsätzlich anzeigepflichtig, Sie müssen die Anzeige spätestens einen Monat vor Beginn der Bohrarbeiten einreichen.
Ja, das Projekt GRETA unter der Leitung der TU München stellt eine Karte zur Verfügung, die das Nutzungspotenzial oberflächennaher Erdwärme aufzeigt:
Ja, mit dem Energieatlas Bayern steht Ihnen ein tolles Tool zur Verfügung. Mit wenigen Klicks erhalten Sie eine explizit für Ihren Standort erstellte Standortauskunft zum Potenzial einer Grundwasserwärmepumpe in München, dazu zählen beispielsweise folgende Angaben:
Weiterhin erhalten Sie detaillierte Einblicke in allgemeine und hydrogeologische Standortbedingungen. Zunächst müssen Sie ranzoomen, dann wählen Sie die Technik aus und klicken auf Ihren Standort. Anschließend wird das PDF-Dokument automatisch generiert.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Wärmepumpenarten ist die Brunnenanlage aus Saugbrunnen und Schluckbrunnen. Dazu sind Bohrungen in Tiefen von etwa 5 bis 20 m erforderlich, die tatsächliche Bohrtiefe hängt vom jeweiligen Grundwasserspiegel ab.
Über den Saugbrunnen wird das Wasser in die Anlage gepumpt. Dort wird die Wärmeenergie mittels Einsatz eines Kältemittels entzogen, anschließend gelangt das Wasser über den Schluckbrunnen wieder zurück in den Erdboden. Da die Grundtemperatur von durchschnittlich 10 Grad nicht zum Heizen eines Hauses ausreicht, sorgt ein Verdichter für einen höheren Druck und in der Folge steigt die Temperatur an. Ist das gewünschte Temperaturniveau erreicht, geht die gewonnene Wärme über einen Wärmetauscher an das Heizungssystem über.