Förderprogramme für den Heizungstausch in München

In München stehen Gebäudeeigentümern verschiedene Förderprogramme zur Verfügung, um den Umstieg auf klimafreundliche und effiziente Heizungssysteme zu erleichtern. Zwei bedeutende Förderprogramme sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und das Förderprogramm Klimaschutz Gebäude (FKG) der Landeshauptstadt München. Im Folgenden werden die Fördermöglichkeiten, förderfähigen Heizungssysteme und die jeweiligen Voraussetzungen dieser Programme näher erläutert.

2 Bausteine der Heizungsförderung in München

Die Heizungsförderung in München setzt sich aus zwei wesentlichen Bausteinen zusammen: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem städtischen Förderprogramm Klimaschutz Gebäude (FKG), die beide erhebliche finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch bieten.

a) BEG-Förderung und förderfähige Heizungssystem

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet via KfW Zuschüsse für den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

  • Solarthermische Anlagen: Kollektoren zur solaren Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung.
  • Biomasseheizungen: Heizkessel für Pellets, Hackschnitzel oder andere Biomasse.
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Nutzung von Luft, Erdreich oder Wasser als Wärmequelle.
  • Brennstoffzellenheizungen: Kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung mittels Brennstoffzelle.
  • Wasserstofffähige Heizungen: Heizungen, die mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden können.
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien: Neue Technologien, die erneuerbare Energien nutzen.
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz: Verbindungen zu bestehenden oder neuen Netzen.
  • Provisorische Heiztechnik: Vorübergehende Lösungen bei Heizungsdefekten.
  • Fachplanung und Baubegleitung: Unterstützung durch Experten für Energieeffizienz.
  • Akustische Fachplanung: Maßnahmen zur Schallreduktion.
  • Vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen): Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation der Heizung.

Zuschusshöhe:

  • Bei einem Einfamilienhaus: Förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro.
  • Bei Mehrfamilienhäusern: Förderfähige Kosten von bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Maximal 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss (was bei einem Einfamilienhaus also maximal 21.000 Euro entspricht).

Zusammensetzung der Zuschüsse:

Der Zuschuss setzt sich aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen:

  • Grundförderung 30 %,
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, für den Austausch funktionsfähiger alter Heizungen (Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder alte Gas-/Biomasseheizung) mit fachgerechter Demontage und Entsorgung der alten Heizung.
  • Einkommensbonus 30 %, Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
  • Effizienzbonus 5 %, für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie anteilige Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
  • Zusätzlich: Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen in Höhe von 2.500 Euro.

b) FKG-Förderung und förderfähige Heizungssysteme

Die Förderung der Landeshauptstadt München durch das Förderprogramm Klimaschutz Gebäude (FKG) ergänzt die BEG-Förderung und zielt darauf ab, den Heizungstausch zusätzlich zu unterstützen.

Förderfähige Heizungssysteme:

  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen
  • Gebäudenetz / Wärmenetz

Voraussetzungen und Vorteile:

  • BEG-gekoppelte Maßnahmen: Dieselbe Maßnahme muss beim BAFA oder bei der KfW für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden; die FKG-Förderung wird ergänzend zur Bundesförderung gewährt.
  • Fördersatz: Bis zu 15 % zusätzlich zur Bundesförderung.
  • Fördervoraussetzung: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.

Einschränkungen:

  • Eine FKG-Förderung ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen der „Klimageschwindigkeitsbonus“ oder „Einkommensbonus“ für mindestens eine Wohnung des Gebäudes beantragt wird. Grund: Die Kumulierungsgrenze von 60 % der förderfähigen Kosten wird mit dem Fördersatz des Bundes fast erreicht oder überschritten, sodass kein Spielraum mehr für die FKG-Förderung vorhanden ist.
  • Förderausschluss im FKG besteht außerdem für Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen immer dann, wenn laut Wärmeplan eine Versorgung des Gebäudes mit Fernwärme vorhanden oder möglich ist. Dasselbe gilt für die Fördergegenstände „Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“ und „Anschluss an ein Gebäudenetz“.
Infografik_Foerderung-Heizungstausch-1.png

Verfahrensablauf für die FKG-Förderung

Der Verfahrensablauf für die FKG-Förderung umfasst folgende Schritte:

  1. FKG-Antrag: Stellen Sie den Antrag über das städtische Förderportal https://foerderung.muenchen.de/. Der Antragsteller muss identisch mit dem Investitionskostenträger sein (gleicher Name auf der Rechnung).
  2. Mittelreservierung: Warten Sie auf die Bestätigung der Mittelreservierung.
  3. Auftragsvergabe: Vergabe des Auftrags bzw. Abschluss des Vertrags für die zu fördernde Maßnahme.
  4. Umsetzung der Maßnahme: Setzen Sie die förderfähige Maßnahme um.
  5. FKG-Verwendungsnachweis: Reichen Sie den Verwendungsnachweis über das städtische Förderportal ein. Wichtig: Der BEG-Bescheid sowie alle weiteren erforderlichen Dokumente und Nachweise müssen vorliegen.
  6. Prüfung und Förderbescheid: Prüfung des Verwendungsnachweises und Ausstellung des Förderbescheids durch das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU).

Bitte beachten Sie die Hinweise zu den Fristen: Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden, und alle Fristen müssen eingehalten werden, um die Förderung zu erhalten.

Diese Förderprogramme bieten erhebliche finanzielle Unterstützung für Gebäudeeigentümer in München, die ihre Heizungsanlagen auf klimafreundliche und effiziente Systeme umstellen möchten. Durch die Kombination von BEG- und FKG-Förderungen können erhebliche Zuschüsse für den Heizungstausch in Anspruch genommen werden, was den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Reduktion von CO2-Emissionen erleichtert.

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