Die Heizungsförderung in München setzt sich aus zwei wesentlichen Bausteinen zusammen: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und dem städtischen Förderprogramm Klimaschutz Gebäude (FKG), die beide erhebliche finanzielle Unterstützung für den Heizungstausch bieten.
a) BEG-Förderung und förderfähige Heizungssystem
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet via KfW Zuschüsse für den Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- Solarthermische Anlagen: Kollektoren zur solaren Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung.
- Biomasseheizungen: Heizkessel für Pellets, Hackschnitzel oder andere Biomasse.
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Nutzung von Luft, Erdreich oder Wasser als Wärmequelle.
- Brennstoffzellenheizungen: Kombinierte Strom- und Wärmeerzeugung mittels Brennstoffzelle.
- Wasserstofffähige Heizungen: Heizungen, die mit grünem oder blauem Wasserstoff betrieben werden können.
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien: Neue Technologien, die erneuerbare Energien nutzen.
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz: Verbindungen zu bestehenden oder neuen Netzen.
- Provisorische Heiztechnik: Vorübergehende Lösungen bei Heizungsdefekten.
- Fachplanung und Baubegleitung: Unterstützung durch Experten für Energieeffizienz.
- Akustische Fachplanung: Maßnahmen zur Schallreduktion.
- Vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen): Arbeiten im Zusammenhang mit der Installation der Heizung.
Zuschusshöhe:
- Bei einem Einfamilienhaus: Förderfähige Kosten von bis zu 30.000 Euro.
- Bei Mehrfamilienhäusern: Förderfähige Kosten von bis 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit, und 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
- Maximal 70 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss (was bei einem Einfamilienhaus also maximal 21.000 Euro entspricht).
Zusammensetzung der Zuschüsse:
Der Zuschuss setzt sich aus Grundförderung und möglichen Bonusförderungen zusammen:
- Grundförderung 30 %,
- Klimageschwindigkeitsbonus 20 %, für den Austausch funktionsfähiger alter Heizungen (Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicherheizung oder alte Gas-/Biomasseheizung) mit fachgerechter Demontage und Entsorgung der alten Heizung.
- Einkommensbonus 30 %, Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von maximal 40.000 Euro.
- Effizienzbonus 5 %, für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie anteilige Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.
- Zusätzlich: Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen in Höhe von 2.500 Euro.
b) FKG-Förderung und förderfähige Heizungssysteme
Die Förderung der Landeshauptstadt München durch das Förderprogramm Klimaschutz Gebäude (FKG) ergänzt die BEG-Förderung und zielt darauf ab, den Heizungstausch zusätzlich zu unterstützen.
Förderfähige Heizungssysteme:
- Solarkollektoranlagen
- Wärmepumpen
- Gebäudenetz / Wärmenetz
Voraussetzungen und Vorteile:
- BEG-gekoppelte Maßnahmen: Dieselbe Maßnahme muss beim BAFA oder bei der KfW für die Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) beantragt werden; die FKG-Förderung wird ergänzend zur Bundesförderung gewährt.
- Fördersatz: Bis zu 15 % zusätzlich zur Bundesförderung.
- Fördervoraussetzung: Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
Einschränkungen:
- Eine FKG-Förderung ist ausgeschlossen, wenn im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen der „Klimageschwindigkeitsbonus“ oder „Einkommensbonus“ für mindestens eine Wohnung des Gebäudes beantragt wird. Grund: Die Kumulierungsgrenze von 60 % der förderfähigen Kosten wird mit dem Fördersatz des Bundes fast erreicht oder überschritten, sodass kein Spielraum mehr für die FKG-Förderung vorhanden ist.
- Förderausschluss im FKG besteht außerdem für Solarthermische Anlagen und Wärmepumpen immer dann, wenn laut Wärmeplan eine Versorgung des Gebäudes mit Fernwärme vorhanden oder möglich ist. Dasselbe gilt für die Fördergegenstände „Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes“ und „Anschluss an ein Gebäudenetz“.