Für die Erdwärmepumpe ist die Bohrung für die Wärmegewinnung aus dem Erdreich erforderlich. Somit ist bereits im Vorfeld bei Grundwasser- und Erdwärmepumpe eine Bohrung für Brunnen oder Sonden einzuplanen.
Zunächst ist in diesem Zusammenhang die Geothermie-Bohrung zu nennen, die für Erdwärmepumpen mit Erdwärmesonden benötigt wird. Eine tiefe Erdbohrung ist für eine Wärmepumpe mit Flächenkollektoren nicht erforderlich, da die Wärme bei dieser Variante mittels eines oberflächennah verlegten Rohrsystems gewonnen wird. Entscheiden Sie sich für eine Grundwasser-Wärmepumpe, ist eine Bohrung durchzuführen, da die Wärmeentnahme durch ein Brunnensystem (Saugbrunnen und Schluckbrunnen) erfolgt.
Bei der Grundwasser-Wärmepumpe sind für die Installation der beiden Brunnen Bohrungen erforderlich, um das Grundwasser zur Wärmegewinnung nutzen zu können. Dabei bohren die Unternehmen in der Regel bis in Tiefen von etwa 5 bis 20 m, die genaue Bohrtiefe hängt jedoch grundsätzlich vom individuellen Grundwasserspiegel vor Ort ab. Eine entscheidende Voraussetzung für diese Bohrungen ist die Wasserqualität, daher sind im Vorfeld Probebohrungen für Pumpversuche üblich.
Für die Erdwärmepumpe ist eine Bohrung in Tiefen von etwa 50 bis 100 m vorzunehmen, die genaue Bohrtiefe wird im Einzelfall durch individuelle Faktoren bestimmt. Entscheidend ist diesbezüglich in erster Linie der erforderliche Heizwärmebedarf. Auch hinsichtlich der Anzahl der in das Erdreich einzubringenden Sonden sind bestimmte Aspekte zu beachten, wichtig sind in erster Linie die Untergrundverhältnisse vor Ort und die Größe der zu beheizenden Fläche. Für ein herkömmliches Einfamilienhaus genügen meist ein bis zwei Sonden, bei einem Mehrfamilienhaus kann eine entsprechend größere Anzahl erforderlich sein.
Eine Erdwärme Bohrung können in erster Linie spezialisierte Fachunternehmen aus den Bereichen Brunnenbau und Bohrtechnik durchführen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Unternehmen über entsprechende Zertifizierungen verfügen:
Diese Zertifikate sind erforderlich, da die zuständigen Genehmigungsbehörden sie als Nachweise verlangen. Mit den Zertifikaten weisen die durchführenden Unternehmen die fachliche und organisatorische Kompetenz sowie die gerätetechnische Betriebsausstattung nach. Liegen die entsprechenden Zertifikate vor, können Sie als Auftraggeber davon ausgehen, dass die Mitarbeiter entsprechend geschult sind und die Arbeiten rund um Wärmepumpe und Bohrung den behördlichen Vorgaben entsprechend durchgeführt werden.
Für die Tiefenbohrung bei Erdwärme sind die Kosten stark von den individuellen Faktoren abhängig. In der Regel können Sie bei der Tiefenbohrung für Erdwärme mit Kosten von etwa 15.000 Euro bei ca. 50 Meter Tiefe und ca. 40.000 Euro bei 100 Metern Tiefe rechnen. Die Kosten für Geologen, Planung, Antragsstellung und Bewilligung sind hierin noch nicht enthalten. Zudem muss beachtet werden, dass in aller Regel mehrere Erdsonden in einem Erdsonden-Feld gebohrt werden.
Bei der Geothermie Bohrung sind bei der Bohrung für Erdwärme die Kosten maßgeblich von den örtlichen Gegebenheiten und der Bodenbeschaffenheit abhängig, im Einzelfall kann beispielsweise der Einsatz von Sonderbohrköpfen für Hartgestein erforderlich sein.
Bei der Entscheidung für eine Erdwärmepumpe sind die Kosten für die Bohrung somit ein maßgeblicher Faktor.
Im Gegensatz zur Bohrung bei Erdwärme sind aufgrund geringerer Bohrtiefen bei Grundwasserbohrung die Kosten in der Regel deutlich niedriger. Entscheidend ist auch hier grundsätzlich der tatsächlich erforderliche Aufwand, relevant sind diesbezüglich die Bodenbeschaffenheit und die Bohrtiefe. Die Kosten bei der Grundwasserbohrung für die Erschließung und die Brunnenbohrungen variieren durchschnittlich zwischen etwa 15.000 und 40.000 Euro.
Die Erdwärme-Bohrung für eine Grundwasser-Wärmepumpe oder den Einsatz von Erdsonden ist grundsätzlich anzeige- und genehmigungspflichtig. In der Regel ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich, die Sie bei der zuständigen Wasserbehörde erhalten, teilweise muss die Erdbohrung für die Wärmepumpe zumindest vorab angezeigt werden.
In München ist für die Erdbohrung für die Wärmepumpe eine Genehmigung erforderlich, sofern sie bis zum Grundwasser reicht. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Bohrarbeiten lediglich mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen. Diese Bohranzeige sollte frühzeitig erfolgen, da sich nicht immer zweifelsfrei einschätzen lässt, ob die Erdwärmesonde bis zum Grundwasserspiegel reicht. Im Zweifelsfall kann dann ein Erlaubnisverfahren vorgeschaltet sein. Sie erhalten in der Regel innerhalb weniger Wochen eine Mitteilung der zuständigen Behörde, ob eine Bohranzeige ausreicht oder eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig ist. Bei der Grundwasserbohrung ist die Genehmigung der Behörde ebenfalls erforderlich, Sie benötigen eine wasserrechtliche Erlaubnis.