Immer wieder geistern Schreckensnachrichten über EVU-Sperrzeiten und eine Fernabschaltung der Stromversorgung von privaten Haushalten mittels Smart Meter durch die Medien. Viele Stromkunden sind verunsichert und fragen sich, ob sie zukünftig mit Stromabschaltungen rechnen müssen. Hier erfahren Sie, was Sie als Verbraucher zu den Themen Smart Meter und EVU-Sperre der Wärmepumpe in Altbau & Neubau wissen müssen.
Wenn Sie günstigen Wärmepumenstrom beziehen, ist in den meisten Tarifen eine EVU-Sperre für die Wärmepumpe vereinbart. Dabei handelt es sich um eine vertraglich festgelegte Sperrzeit, in der das Energieversorungsunternehmen (EVU) bei Bedarf eine EVU-Sperre für die Heizung einrichten kann. In den EVU-Sperrzeiten kann die Wärmepumpe abgeschaltet werden, um in Spitzenlastzeiten das Stromnetz zu entlasten. Ist eine Entlastung erforderlich, erfolgt die Abschaltung mittels Rundsteuertechnik, nach der EVU-Sperrzeit wird die Wärmepumpe auf diesem Weg auch entsprechend wieder eingeschaltet.
In den kommenden Jahren sollen digitale Messsysteme nach und nach die alten Stromzähler ablösen. In bestimmten Fällen werden in Haushalten Smart Meter eingebaut, die aus zwei Komponenten bestehen. Zusätzlich zum digitalen Stromzähler ist hier ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) integriert mit dem die Speicherung, Verarbeitung und Übertragung der Daten möglich ist.
Der Einbau dieser Smart Meter erfolgt jedoch nur in bestimmten Fällen:
Alle anderen Haushalte erhalten ein Messsystem ohne Smart-Meter-Gateway. Bei diesem Bauteil handelt es um eine Komponente, die eine Verbindung über das Internet für die Datenübermittlung herstellt. Zudem ermöglicht es bei Bedarf eine Fernabschaltung. Für Kunden bieten Smart Meter aktuell kaum Vorteile. Ab 2026 soll für Stromkunden jedoch der Zugriff auf variable Stromtarife möglich sein, sie können dann beispielsweise ein E-Auto in der Nacht zu vergünstigen Tarifen aufladen oder bei der zeitlich abgestimmten Nutzung von Haushaltsgeräten von günstigeren Strompreisen profitieren.
Die EVU-Sperre bei der Wärmepumpe steht in direktem Zusammenhang mit der Nutzung von günstigem Wärmepumpenstrom. Dabei erfolgt jedoch keine Datenübertragung, es werden Impulse übermittelt, mit denen der Versorger die Netzspannung überlagert. Es ist lediglich die Wärmepumpe betroffen, der restliche Strombezug des Haushalts bleibt unbeeinflusst. Bei einem Smart Meter kann ein Haushalt hingegen per Fernabschaltung theoretisch komplett vom Strombezug getrennt werden.
Bei der Stromlieferung sind drei Parteien involviert:
Sie können jederzeit den Stromanbieter wechseln, der Netzbetreiber ist jedoch nicht austauschbar. In bestimmten Fällen kann Ihr Energieversorger die Abschaltung anweisen, die Durchführung der Unterbrechung nimmt jedoch grundsätzlich der an Ihrem Wohnort zuständige Netzbetreiber vor.
Welcher Netzbetreiber für Sie zuständig ist, können Sie Ihrer letzten Jahresrechnung entnehmen. Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München und in ein paar Gemeinden im Umland ist beispielsweise die SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG zuständig.
Die EVU-Sperre bei einer Wärmepumpe ist eine vertragliche Vereinbarung bei Bezug von günstigem Wärmepumpenstrom. Eine EVU-Sperre der Heizung kann nur erfolgen, wenn sie vertraglich geregelt ist. Zudem ist im Vertrag auch eine zeitliche Begrenzung geregelt (dreimal täglich für je maximal zwei Stunden). Somit dient die EVU-Sperre der Heizung ausschließlich dazu, eine mögliche Überlastung des Stromnetztes zu verhindern.
Smart Meter ermöglichen eine Fernabschaltung des gesamten Strombezugs eines Haushalts, dies ist derzeit allerdings ausschließlich bei Vertragsauflösung oder nicht rechtzeitig bezahlten Rechnungen zulässig. Ab 2024 sollen Netzbetreiber gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz zudem über intelligente Zähler präventive Steuerungsmöglichkeiten erhalten. Das Ziel ist ein flexibler Betrieb der Verteilnetze. Konkretes Eingreifen soll jedoch ausschließlich möglich sein, wenn eine Überlastung droht und den sicheren Netzbetrieb gefährdet.
Zudem darf der Nutzungskomfort der Kunden auch dann nur in begrenztem Umfang eingeschränkt werden, vorgesehen ist lediglich ein reduzierter Strombezug für einen kurzen Zeitraum. In erster Linie sollen davon Wärmepumpen, Ladestationen für E-Autos oder Klimaanlagen betroffen sein.