Hier sind die Heizungssysteme aufgeführt, die die 65-Prozent-Regel des GEG erfüllen:
- Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz (Fernwärme)
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpe
- Stromdirektheizung: Diese Lösung ist nur in besonders gut isolierten Gebäuden mit sehr geringem Wärmebedarf zulässig. Die baulichen Anforderungen an den Wärmeschutz müssen um 45 Prozent bei Neubauten oder um 30 Prozent bei bestehenden Gebäuden unterschritten werden.
- Solarthermische Anlage
- Heizungsanlage zur Nutzung von Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff: Systeme, die mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Quellen wie Biogas, Biomethan, flüssiger Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff gewinnen, erfüllen die Anforderungen. Der Energielieferant muss die Einhaltung der Anforderungen bestätigen und vertraglich sichern.
- Wärmepumpen-Hybridheizung: Eine Kombination aus elektrisch angetriebener Wärmepumpe und Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstoff-Heizung. Die Wärmepumpe muss mindestens 30 Prozent (im parallelen oder teilparallelen Modus) bzw. 40 Prozent (im alternativen Modus) der Gesamtheizlast abdecken.
- Solarthermie-Hybridheizung: Eine Kombination aus solarthermischer Anlage und Gas-, Biomasse- oder Flüssigbrennstofffeuerung. Die Heizung muss zu mindestens 60 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.