Werden Kosten für Eigenleistung bei der energetischen Sanierung steuerlich berücksichtigt? Dieser Artikel erklärt, worauf Hausbesitzer achten müssen, wenn sie Energieeffizienzmaßnahmen in Eigenregie durchführen und dabei von steuerlichen Vorteilen profitieren möchten – insbesondere im Hinblick auf die steuerliche Berücksichtigung von Eigenleistungen bei der energetischen Sanierung. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen der Steuerermäßigungen, Grenzen und erforderliche Dokumentationen.
Energetische Sanierungsmaßnahmen am Eigenheim wie Dämmung, neue Fenster oder Heizungsmodernisierung, die zwischen 2020 und 2029 beginnen und von Fachunternehmen durchgeführt werden, können zu einer Steuerermäßigung von 20% der Sanierungskosten (bis zu 40.000 Euro) über drei Jahre führen.
Eigenleistungen bei energetischer Sanierung sind handwerkliche Arbeiten, die Eigentümer selbst durchführen können, und können Kosten einsparen, sind aber nicht steuerlich absetzbar und bieten keine Gewährleistung wie Arbeiten durch Fachkräfte.
Zur Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile ist eine fachgerechte Sanierung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen unerlässlich, und eine sorgfältige Dokumentation der Maßnahmen inklusive Bescheinigungen und Rechnungen muss dem Finanzamt vorgelegt werden.
Haben Sie gewusst, dass Sie durch die energetische Sanierung Ihres Hauses nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch finanziell profitieren können? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich nämlich über eine Steuerermäßigung freuen. Aber was genau bedeutet energetische Sanierung und wie funktioniert der Steuerbonus?
Eine energetische Sanierung umfasst Maßnahmen, die die Energieeffizienz Ihres Hauses verbessern und den Energieverbrauch senken. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung, der Einbau neuer Fenster oder die Modernisierung der Heizungsanlage. Solche Sanierungsmaßnahmen können steuerliche Vorteile bieten, wenn Ihr Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist und die Arbeiten zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2029 beginnen. Zudem müssen sie von einem Fachunternehmen ausgeführt werden.
Energetische Sanierung ist ein Begriff, der Maßnahmen zur langfristigen Energieeinsparung und Nachhaltigkeit umfasst. Wenn Sie sanieren, verbessern Sie nicht nur die Wärmedämmung Ihres Daches oder tauschen alte Fenster aus, sondern setzen auch auf moderne Heiz- und Lüftungssysteme. Diese Investitionen tragen dazu bei, den Energieverbrauch Ihres Hauses zu senken und gleichzeitig den Wohnkomfort zu erhöhen.
Die steuerliche Förderung für energetische Sanierung umfasst genau diese Maßnahmen und ist im § 35c EStG geregelt, der die geförderten Einzelmaßnahmen abschließend auflistet.
Der Steuerbonus ist ein echter Anreiz, in die energetische Sanierung Ihres Hauses zu investieren. Sie können 20% der Sanierungskosten steuerlich absetzen
, verteilt über drei Jahre. Im Jahr der Sanierung und im folgenden Jahr können jeweils 7% der Kosten geltend gemacht werden, im dritten Jahr dann 6%.
Der maximale Förderbetrag liegt bei 40.000 Euro, allerdings darf die Summe der Sanierungskosten nicht mehr als 200.000 Euro pro Immobilie betragen. Diese Steuerermäßigung wird direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen, was bedeutet, dass Sie weniger Steuern zahlen müssen.
Wenn Sie handwerklich begabt sind und gerne selbst anpacken, können Sie durch Eigenleistungen bei der Sanierung zusätzlich Geld sparen. Eigenleistungen sind manuelle Arbeiten, die Sie selbst oder mit Unterstützung von Freunden und Familie ausführen können. Sie reichen von der Räumung des Objekts bis zu bestimmten Abrissarbeiten und können erhebliche Summen einsparen, die sonst für professionelle Handwerker ausgegeben werden müssten.
Allerdings gibt es bei Eigenleistungen auch Nachteile zu beachten, wie das Fehlen einer Gewährleistung, die Sie bei Arbeiten durch Fachkräfte erhalten würden.
Bei der energetischen Sanierung in Eigenleistung ist es wichtig, zwischen Material- und Arbeitskosten zu unterscheiden. Für die Absetzbarkeit von Materialkosten müssen Rechnungen klar verfasst sein und dürfen nur förderfähige Posten enthalten. Sie müssen den Namen des Antragstellers ausweisen und in deutscher Sprache abgefasst sein.
Arbeitskosten, wie das Entfernen von Bauschutt oder das Abschlagen von Fliesen, fallen dabei nicht an, da es sich um Eigenleistung handelt. Diese Tätigkeiten erfordern lediglich Ihre Zeit und körperliche Arbeit.
Während Eigenleistungen ihre eigenen Vorteile haben, bieten professionell durchgeführte Sanierungsmaßnahmen die Möglichkeit, Steuern zu sparen. Eigentümer können die Kosten der energetischen Sanierung ihres Eigenheims als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Wichtig ist dabei, dass die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen ausgeführt werden und gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Die Steuerermäßigungen betragen 20 Prozent der Kosten und sind in einem Zeitraum von drei Jahren auf maximal 40.000 Euro beschränkt.
Die Auswahl eines Fachunternehmens ist nicht nur für die qualitativ hochwertige Ausführung der Arbeiten entscheidend, sondern auch für die steuerliche Anerkennung. Um die Steuerermäßigungen zu erhalten, muss das sanierende Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wie die Zugehörigkeit zum relevanten Handwerk und die entsprechende Zertifizierung. Diese Fachunternehmen bestätigen, dass die Sanierungsmaßnahmen die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.
Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, können die Sanierungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Trotz der Ersparnisse, die Eigenleistungen mit sich bringen können, gibt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Sie sind steuerlich nicht absetzbar. Das bedeutet, dass Sie diese nicht als abzugsfähige Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können.
Die Beauftragung eines Fachunternehmens ist eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Steuervorteilen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Der Grund, warum Eigenleistungen nicht steuerlich absetzbar sind, liegt darin, dass sie nicht in die Kategorien der persönlichen oder betrieblichen Ausgaben fallen. Persönliche Arbeitsleistung bei der Verbesserung des eigenen Eigentums kann in Deutschland nicht von der Steuer abgesetzt werden.
Zudem ist die steuerliche Förderung für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht möglich, wenn die entsprechenden Kosten bereits in anderer Form in der Steuererklärung berücksichtigt wurden.
Wenn Sie Ihre Immobilie energetisch sanieren möchten, aber Eigenleistungen nicht in Frage kommen oder steuerlich nicht absetzbar sind, gibt es dennoch Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eine solche Unterstützung bieten Förderkredite und Zuschüsse, wie die KfW-Förderprogramme und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese sind insbesondere für Eigentümer interessant, die sich zwischen der steuerlichen Absetzbarkeit von Sanierungsmaßnahmen und der Inanspruchnahme von Förderprogrammen entscheiden müssen.
Die KfW-Bankengruppe und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bieten eine Vielzahl von finanziellen Unterstützungsoptionen für energetische Sanierungsmaßnahmen, einschließlich Förderkrediten. Diese reichen von niedrig verzinsten Krediten bis hin zu nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Das Ziel ist es, Anreize zu schaffen, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern.
So können Zuschüsse für neue Heizsysteme bis zu 70% der förderfähigen Kosten abdecken, mit einer Obergrenze von 30.000 Euro für ein neues Heizsystem oder bis zu 60.000 Euro für Heizungsoptimierung.
Um von den steuerlichen Vorteilen einer energetischen Sanierung zu profitieren, ist die richtige Dokumentation für das Finanzamt unerlässlich. Diese beinhaltet Bescheinigungen des Fachunternehmens oder Energieberaters sowie detaillierte Rechnungen und Zahlungsnachweise. Die Rechnungen müssen klar und ausschließlich förderfähige Posten enthalten und in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Zahlung darf nicht bar erfolgen, sondern sollte per Überweisung getätigt werden, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.
Energieberater spielen eine wichtige Rolle bei der energetischen Sanierung, da sie nicht nur die Qualität der Maßnahmen sichern, sondern auch die ordnungsgemäße Ausführung bestätigen. Diese Experten sind häufig durch das BAFA oder die KfW zertifiziert und können die notwendigen Zertifizierungen für steuerliche Absetzzwecke bereitstellen.
Eine solche Zertifizierung durch einen Energieberater ist oft unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile einer energetischen Sanierung in Anspruch nehmen zu können.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die energetische Sanierung nicht nur für das Klima und Ihren Wohnkomfort, sondern auch für Ihre Finanzen eine gute Investition ist. Durch professionelle Sanierungsmaßnahmen können Sie von Steuererleichterungen profitieren, und durch staatliche Zuschüsse oder Förderkredite wird Ihr Vorhaben zusätzlich unterstützt. Es ist wichtig, die richtige Dokumentation für das Finanzamt bereitzuhalten und sich von Fachunternehmen oder Energieberatern beraten zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Vorteile optimal nutzen können.